Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regeln für die Nutzung des Selbstbedienungs-fahrradverleihsystems SIBIU BikeCity

ARTIKEL 1. ZWECK DES DIENSTES

(1) Der Fahrradverkehr ist eine Alternative für die Mobilität in der Stadt.

Diese Bestimmungen legen die Bedingungen fest, unter denen die Benutzer das SIBIU BikeCity-System nutzen und darauf zugreifen können. Die Benutzung eines Fahrrads über diesen Dienst setzt die ausdrückliche Annahme aller in diesen Bestimmungen aufgeführten Bedingungen voraus.

Das Projekt SIBIU BikeCity zielt darauf ab, das Fahrrad als Alternative zu anderen umweltschädlichen Verkehrsmitteln zu nutzen, eine ökologische Alternative zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen.

SELBSTBEDIENUNGSVERMIETUNG VON FAHRRÄDERN – SIBIU BikeCity, im Folgenden als „System“ bezeichnet, ist eine Dienstleistung, die von der Stadtverwaltung Hermannstadt (Sibiu) über den Öffentlichen Dienst für die Verwaltung öffentlicher und privater Grundstücke (S.P.A.D.P.P. Sibiu) angeboten und betrieben wird.

(2) Den Benutzern stehen die folgenden Kontaktinformationen zur Verfügung:

ÖFFENTLICHER DIENST DER VERWALTUNG DES ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN BEREICHS SIBIU

Hauptsitz: Sibiu, Piața Mică, Nr.22, Postleitzahl 550182

Tel./Fax: +40 269 213 302,

Telefon für den Dispatch: 0791 001 100

App: PBSC (Public Bike System Company) verfügbar auf Android- und iOS-Betriebssystemen

E-Mail: bikecity@sibiu.ro;

Website: www.bikecity.sibiu.ro ;

(3) Das System besteht aus automatischen Selbstbedienungs-Fahrradverleihstationen auf dem öffentlichen Gelände der Stadt Sibiu, die jeweils mit einem Zahlungs-/Informationsterminal und sicheren Abstellplätzen für Fahrräder ausgestattet sind. Das System ermöglicht es dem Benutzer, ein Fahrrad nach den in dieser Verordnung beschriebenen Methoden zu mieten.

(4) Ein erster Fuhrpark von 540 Fahrrädern, 8 Senioren-Dreirädern und 4 Behinderten-Dreirädern wird den Nutzern zur Verfügung gestellt, verteilt auf 44 Standorte in verschiedenen Teilen der Stadt (Anhang 1).

Sofern in diesen Regeln nicht anders angegeben, schließt jede Bezugnahme auf Fahrräder Dreiräder ein.

(5) Voraussetzung für den Zugang zum SIBIU BikeCity-System ist die Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Hinweises zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Zeitpunkt der Nutzung des Systems gelten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Mitteilung über die Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor der Inanspruchnahme des Dienstes zur Kenntnis gebracht und gelten durch die weitere Nutzung des Fahrradverleihs als akzeptiert.

ARTIKEL 2. VERFÜGBARKEIT DES DIENSTES

(1) Die Vermietungszeiten sind 06:00-24:00 Uhr, Montag bis Sonntag.

(2) Das System ist das ganze Jahr über verfügbar, außer in der kalten Jahreszeit. Je nach den Witterungsbedingungen in diesem Zeitraum der kalten Jahreszeit oder anderen Ausnahmesituationen kann der Zeitplan für die Nutzung abweichen.

(3) Der Öffentliche Dienst für die Verwaltung des öffentlichen und privaten Bereichs Sibiu haftet nicht für Schäden, die durch die Einstellung des Fahrradverleihsystems aus den oben genannten Gründen entstehen. Im Falle einer Abschaltung oder Unterbrechung des Systems wird der Betreiber sein Bestes tun, um den Benutzer in Echtzeit über die Bedingungen der Verfügbarkeit des Systems über die Website, die App oder jedes andere Kommunikations-/Informationsmittel zu informieren.

ARTIKEL 3. VERWENDUNG DES SYSTEMS

(1) Das SIBIU BikeCity-System ist für jede Person, die als „Benutzer“ bezeichnet wird, unter den folgenden Bedingungen zugänglich:

zum Zeitpunkt der Anmeldung über 14 Jahre alt sein;

fit für den Radsport sein und keine medizinischen Kontraindikationen haben;

die Bestimmungen des O.U.G. Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen in seiner geänderten und ergänzten Fassung einhalten;

die Bestimmungen des H.G. Nr. 1391/2006 zur Genehmigung der Verordnung zur Anwendung des O.U.G. Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen mit späteren Änderungen und Ergänzungen zu erfüllen.

(2) Der Zugang zum System ist sowohl für „registrierte Benutzer“ als auch für „nicht registrierte Benutzer“ nach Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühren und nach dem in dieser Verordnung beschriebenen Verfahren möglich. Wenn in diesen Regeln nicht anders angegeben, bezieht sich der Begriff „Benutzer“ sowohl auf „registrierte Benutzer“ als auch auf „nicht registrierte Benutzer“.

(3) Für registrierte Benutzer kann nur ein Konto eröffnet und nur ein Abonnement pro Person ausgestellt werden. Für den Zugang und die Nutzung des Fahrradverleihsystems über das SIBIU-BikeCity-System haben die Benutzer die folgenden Möglichkeiten, ein Benutzerkonto zu erstellen und zu validieren:

utilizarea de dispozitive mobile pentru accesarea aplicației PBSC (Public Bike System Company) disponibilă în GooglePlay, App Store.

Verwendung des intelligenten Terminals an den Fahrradverleihstationen

Zugriff auf die Webseite www.bikecity.sibiu.ro

(4) Der Status eines registrierten Benutzers erfordert neben der Einrichtung und Aktivierung eines registrierten Benutzerkontos die Angabe der persönlichen Identifikationsdaten, die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer und die Hinzufügung und Registrierung einer Zahlungsmethode (Bankkarte) sowie einige Validierungsmaßnahmen.

(5) Alle Benutzer des Systems sind verpflichtet, die Bedingungen zu lesen und zu akzeptieren, bevor sie das System zum ersten Mal benutzen.

(6) Die bloße Benutzung des Systems setzt voraus, dass jeder (registrierte oder nicht registrierte) Benutzer alle in diesen Regeln und in den Nutzungsbedingungen des Systems festgelegten Bedingungen vollständig und uneingeschränkt akzeptiert, wobei die Zustimmung des Benutzers zum Inhalt der Bedingungen keine handschriftliche oder elektronische Unterschrift erfordert.

ARTIKEL 4. PREISE UND VERFAHREN FÜR DIE VERMIETUNG VON FAHRRÄDERN

ABSCHNITT I. – Mietpreise und Mietdauer

Mietpreise und Mietdauer:

  1. Registrierte Benutzer:

Variante 1

(Berechnung wie in der Durchführbarkeitsstudie für Abonnements vorgesehen, wenn eine Abonnementgebühr gezahlt wird, um in den Genuss des ermäßigten Mietpreises zu kommen)

  1. a) Gelegentliche Benutzung: 1 Leu / 1 Stunde Benutzung – unfraktionierte Zeitdauer
  1. b) Abonnement:

1-Tages-Abonnement: 5 Lei/Tag – maximale Nutzungsdauer 6 Stunden/Tag

Monatliches Abonnement: 20 Lei/Monat

Beim Monatsabonnement ist die erste Stunde der Benutzung pro Tag kostenlos, die folgenden Stunden der Benutzung werden mit 0,5 Lei/Stunde berechnet, ungebrochene Zeit (maximale Dauer der Benutzung – 6 Stunden/Tag).

  1. c) Rabattregelung für Abonnenten:

Bei einem 3-monatigen Abonnement wird ein Rabatt von 10% auf den monatlichen Abonnementpreis gewährt.

Für ein 6-monatiges Abonnement – 15% Rabatt auf den monatlichen Abonnementpreis

Bei einem 9-monatigen Abonnement wird ein Rabatt von 20% auf den monatlichen Abonnementpreis gewährt.

Variante 2

(S.P.A.D.P.P. ist der Ansicht, dass es gerechter ist, ein monatliches Abonnement zu zahlen, bei dem der Benutzer von der Nutzung des Fahrrads profitiert, ohne die stündliche Leihgebühr zahlen zu müssen, wie es bei jeder Art von Abonnement für eine Dienstleistung der Fall ist).

(z.B. im Parkhaus wird der Parkplatzabonnement bezahlt, ohne dass man später die Parkgebühr bezahlen muss, …)

Art der Nutzung Tarif Nutzungsdauer Nicht fraktionierte Zeit Fraktionierte Zeit

Gelegentlich 1 Leu 1 Stunde bis 24:00 Uhr

*aktueller Tag

10 Lei 1 Tag*

*aktueller Tag

bis um 24:00 Uhr

*aktueller Tag

Abonnements 5 lei 6 Stunden* / 1 Tag**

* 360 Minuten

** aktueller Tag

– 6 Stunden, bis 24:00 Uhr*

* aktueller Tag

50 Lei 60 Stunden* / 1 Monat**

* 3.600 Minuten

** Monat ab dem Datum des Abonnements

(bis zum 31.12. des laufenden Jahres)

– 60 Stunden/Monat*

*bis 24:00 Uhr an jedem Tag des Monats

Variante 3

Art der Nutzung     Tarif      Nutzungszeit         Nicht fraktionierte berechnete Zeit             Rückgabefrist des Fahrrads

Gelegentlich          1 Leu        1 Stunde        1 Stunde – bis 24:00 Uhr,

am Tag der Anmietung

10 Lei       1 Tag*          1 Stunde       – bis 24:00 Uhr,

am Tag der Anmietung

Abonnements**           20 Lei   20 Stunden (1.200 Minuten)*** 1 Minute – bis 24:00 Uhr,

am Tag der Anmietung

30 Lei   30 Stunden (1.800 Minuten)***

1 Minute – bis 24:00 Uhr,

am Tag der Anmietung

40 Lei               40 Stunden (2.400 Minuten)***

1 Minute – bis 24:00 Uhr,

am Tag der Anmietung

* aktueller Tag

** Inhaber von Abonnements können bis zu 4 Fahrräder gleichzeitig ausleihen

*** aktiv während des laufenden Jahres, gemäß dem Zeitraum und den Bedingungen für die Verwendung im Rahmen dieser Regelung

(2) Das gemietete Fahrrad wird bei Einhaltung der Benutzungsdauer zurückgegeben, andernfalls werden Bußgelder verhängt und die Ermittlungsbehörden benachrichtigt, da dies als Verdacht auf Diebstahl des Fahrrads angesehen wird.

(3) Die gezahlten Kosten sind endgültig und können aus keinem Grund erstattet werden.

(4) Zu den vorgenannten Kosten kommen alle Kosten hinzu, die im Falle von Beschädigungen, Zerstörungen oder Verletzungen jeglicher Art, die auf den Missbrauch der Fahrräder zurückzuführen sind, für die Reparatur, die Behebung oder den Ersatz anfallen.

(5) Die Stadtverwaltung von Hermannstadt (Sibiu) kann anlässlich von Wettbewerben, genehmigten Veranstaltungen und anderen Situationen kostenlos Fahrräder zur Verfügung stellen.

ABSCHNITT II – Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern

(1) Entsperren des Fahrrads, um den Verleih zu starten:

Fahrräder können an jeder Verleihstation des SIBIU BikeCity-Systems ausgeliehen werden, je nach Verfügbarkeit und innerhalb der Öffnungszeiten.

Die Bedingungen für die Abholung der Fahrräder, die Rechte und Pflichten, die zum Zeitpunkt der Anmietung gelten, sind auf der Website www.bikecity.sibiu.ro, in der PBSC (Public Bike System Company) Applikation oder an den Fahrradverleihstationen veröffentlicht.

Der Benutzer kann das Fahrrad innerhalb von 10 Minuten nach der Abholung kostenlos an derselben Station zurückgeben, wenn er einen Fehler an dem unverschlossenen Fahrrad meldet, der bereits vor der ursprünglichen Abholung bestand.

(2) Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Fahrrad an der Fahrradverleihstation abzuholen:

  1. A) REGISTRIERTE BENUTZER

Hinweis: Ein Benutzerkonto muss im Voraus gemäß Artikel 3, Abschnitt I erstellt werden.

  1. mit der App auf Ihrem Mobiltelefon durch Scannen des QR-Codes auf Ihrem Fahrrad:

der registrierte Benutzer muss bei der Anwendung angemeldet sein;

wählen Sie in der App „Entsperren mit QR-Code“;

wählen Sie das Fahrrad aus und scannen Sie den QR-Code, der am Fahrradrahmen angebracht ist;

ein akustisches Signal und ein Licht (grün) am Stationssystem bestätigen, dass das Fahrrad für die Benutzung entsperrt ist.

  1. über die App auf Ihrem Mobiltelefon, indem Sie einen von der App generierten Zahlencode auf dem Tastenfeld des Fahrradabstellanlage-Systems eingeben:

der registrierte Benutzer muss in der Applikation angemeldet sein;

wählen Sie in der App „Entsperren mit der Zahlencode“;

wählen Sie das Fahrrad aus und geben Sie den fünfstelligen Zahlencode auf der Tastatur des Fahrradabstellanlage-Systems ein (Dock);

ein akustisches Signal und ein Licht (grün) am Fahrradabstellanlage-System bestätigen, dass das Fahrrad für die Benutzung entsperrt ist.

  1. mit dem Smart-Terminal, indem Sie den vom Terminal generierten Zahlencode auf der Tastatur des Fahrradabstellanlage-Systems eingeben (Dock):

der registrierte Benutzer meldet sich am Smart-Terminal an, indem er den auf dem Bildschirm des Terminals angezeigten Schritten folgt;

wählen Sie „Entsperren mit dem Zahlencode“;

wählen Sie das Fahrrad aus und geben Sie den Zahlencode auf der Tastatur des Fahrradabstellanlage-Systems ein (Dock);

ein akustisches Signal und ein Licht (grün) am Fahrradabstellanlage-System bestätigen, dass das Fahrrad für die Benutzung entsperrt ist.

  1. UNREGISTRIERTE BENUTZER

Hinweis: Eine gültige Bankkarte ist erforderlich.

verwendung der Bankkarte am Smart-Terminal durch Eingabe des vom Terminal generierten Zahlencodes an der Tastatur des Fahrradabstellanlage-Systems (Dock)

die Bankkarte wird am Smart-Terminal gescannt;

wählen Sie „Entsperren mit dem Zahlencode“;

wählen Sie das Fahrrad aus und geben Sie den Zahlencode auf der Tastatur des Fahrradabstellanlage-Systems ein (Dock);

ein akustisches Signal und ein Licht (grün) am Fahrradabstellanlage-System bestätigen, dass das Fahrrad für die Benutzung entsperrt ist.

(3) Das vorübergehende Versperren des Fahrrads außerhalb einer Station während der Ausleihe ist nur für Benutzer möglich, die die Mobiltelefon-App verwenden.

3.1 Der Benutzer kann sein Fahrrad mit dem angeschlossenen Schloss wie folgt sichern, wenn er vorübergehend an anderen Orten anhalten möchte, an denen es in der Nähe keine Abstellstationen gibt:

in der Applikation im Fenster „Aktuelle Miete“ die Option „Temporäre Sperre“ wählen;

der QR-Code des Fahrrads wird gescannt, um das verbundene Schloss zu aktivieren;

wickeln Sie das im Korb befindliche Befestigungskabel ab und befestigen Sie es an einem festen Punkt (Fahrradabstellplatz zu diesem Zweck bereitgestellt);

drücken Sie den Verriegelungsgriff (am Rad) nach unten;

stecken Sie das Ende des Kabels in die vorgesehene Stelle des Vorhängeschlosses und stellen Sie sicher, dass das Rad blockiert ist;

wird auf dem Anwendungsbildschirm die Meldung „Fahrrad erfolgreich abgesperrt“ angezeigt.

WICHTIG: Während einer vorübergehenden Fahrtunterbrechung läuft der Fahrtzeitzähler weiter und der Benutzer trägt die alleinige Verantwortung für das Fahrrad.

3.2 Um einen vorübergehenden Halt außerhalb der Station zu beenden und die Fahrt fortzusetzen, muss der Benutzer die folgenden Vorgänge ausführen:

wählen Sie in der Applikation im Fenster „Aktuelle Miete“ die Option „Entsperren“;

scannen Sie den QR-Code des Fahrrads, um das Fahrrad zu entsperren;

entfernen Sie das Sperrkabel aus der Verriegelungsvorrichtung der Räder und befestigen Sie es im Fahrradkorb;

in der Applikation wird die Meldung „Fahrrad erfolgreich entsperrt“ angezeigt.

(4) Rückgabe des Fahrrads an den Fahrradabstellanlagen:

4.1 Die Rückgabe von Fahrrädern erfolgt ausschließlich an den Fahrradabstellanlage-Systemen der SIBIU BikeCity-Stationen. Um ein Fahrrad nach der Benutzung wieder in die Station zurückzubringen, muss der Benutzer das Fahrrad in dem Fahrradabstellanlage-System sichern (Dock). Ein akustisches und grünes Lichtsignal bestätigt das Abstellen des Fahrrads, und die Mietzeit ist damit beendet. Wenn das Fahrrad nicht richtig angeschlossen ist, ertönt ein anderer Piepton und das Licht leuchtet rot. In diesem Fall muss der Benutzer versuchen, das Fahrrad erneut abzustellen, oder den SIBIU BikeCity-Dispatch anrufen, wenn das Problem weiterhin besteht.

4.2 Sind zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Fahrradabstellanlagen einer Station des SIBIU BikeCity-Systems belegt, kann der Benutzer das Fahrrad ausnahmsweise durch Abschließen in unmittelbarer Nähe der Station abgeben. Die Mietzeit kann nur beendet werden, wenn das GPS-System des Fahrrads erkennt, dass sich das Fahrrad im vordefinierten virtuellen Raum einer SIBIU BikeCity-Station befindet.

(5) Rückgabe von Fahrrädern im Falle von Mängeln:

Der Benutzer ist verpflichtet, dem Dispatcher von SIBIU BikeCity jede Störung während der Benutzung des Fahrrads mitzuteilen und es an der nächstgelegenen Station zurückzugeben.

Wenn Sie nicht weiterfahren können, müssen Sie den Dispatcher von SIBIU BikeCity benachrichtigen und darauf warten, dass der Betreiber das Verfahren zur Abholung Ihres Fahrrads durchführt.

(6) Ausführliche Informationen und Anleitungen zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Fahrradverleih (z. B. Einrichtung eines Kontos, Aktualisierung/Änderung des Kontos, Nutzung der App, Nutzung des Terminals, Nutzung der Anlegestelle (Dock) usw.) werden auf der Webseite des Systems www.bikecity.sibiu.ro bereitgestellt.

ARTIKEL 5. RECHTE UND PFLICHTEN DES BENUTZERS

(1) Der Benutzer hat das Recht, die Fahrräder ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu nutzen.

(2) Die gemieteten Fahrzeuge dürfen ausschließlich von dem betreffenden Benutzer und nur zur persönlichen Beförderung verwendet werden.

(3) Der Benutzer darf das Fahrrad nur auf Strecken und Wegen benutzen, die seinem Erfahrungsstand entsprechen.

(4) Der Benutzer ist verpflichtet, das übernommene Fahrrad fristgerecht in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, abgesehen von normaler Abnutzung und Verschleiß.

(5) Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrrad nicht zu veräußern und den Zahlencode für die Entsperrung des Fahrrads nicht an andere Personen weiterzugeben.

(6) Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrrad nicht unter Bedingungen zu benutzen, die das Fahrrad beschädigen können.

(7) Der Benutzer ist verpflichtet, die maximal zulässige Last von 150 kg auf dem Fahrrad, davon maximal 10 kg im Korb, nicht zu überschreiten.

(8) Der Benutzer verpflichtet sich, nicht an Radrennen oder Extremsportarten teilzunehmen;

(9) Der Benutzer verpflichtet sich, die Webseite nicht an Dritte weiterzuvermieten oder für andere kommerzielle, professionelle Zwecke zu nutzen (Kurierdienst, Produktlieferung, Werbung usw.).

(10) Der Nutzer ist verpflichtet, seine personenbezogenen Daten bei Bedarf mitzuteilen oder zu aktualisieren.

(11) Der Benutzer ist verpflichtet, die Bestimmungen der O.U.G. Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen, der O.U.G. Nr. 1391/2006, zur Genehmigung der Verordnung zur Durchführung der O.U.G. Nr. 195/2002 und der sonstigen Rechtsvorschriften über das sichere Radfahren auf öffentlichen Straßen oder auf besonders hergerichteten Strecken einzuhalten.

(12) Der Benutzer hat das Recht, Informationen über die Fahrradverleihdienste anzufordern und zu erhalten.

(13) Der Benutzer haftet in vollem Umfang für Schäden jeglicher Art (materiell, moralisch, physisch usw.), die er Dritten durch die Nutzung des Fahrrads zufügt. Der Öffentliche Dienst für die Verwaltung  öffentlicher und privater Bereiche Hermannstadt (Sibiu) haftet nicht für Zwischenfälle/Unfälle/Schäden jeglicher Art, die durch die Benutzung der Fahrräder durch die Benutzer verursacht werden.

(14) Der Benutzer ist verpflichtet, die gemieteten Geräte unter normalen Betriebsbedingungen zu benutzen und das Anschlagen oder Verlieren von Baugruppen der gemieteten Geräte zu vermeiden.

Andernfalls kann der Öffentliche Dienst für die Verwaltung öffentlicher und privater Bereiche Sibiu eine Entschädigung in Höhe des Marktwerts der fehlenden Reparatur oder Ausrüstung (Unterbaugruppe) verlangen.

(15) Im Falle einer Störung während der Benutzung (Bremsen, Bremshebel, Schalthebel, Lenker, Sattel, Rahmen, Räder, Speichen, Felgen, Kette usw.) ist der Benutzer verpflichtet, den SIBIU BikeCity Dispatcher telefonisch unter der Handynummer 0791 001 100 zu benachrichtigen. Es ist dem Benutzer untersagt, das Fahrrad zu reparieren.

(16) Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrrads ist der Benutzer verpflichtet, den Dispatcherdienst von SIBIU BikeCity telefonisch unter der Mobiltelefonnummer 0791 001 100 zu benachrichtigen.

(17) Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des Abs. (1) – (11) dieses Artikels kann der Öffentliche Dienst für die Verwaltung öffentlicher und privater Bereiche als Verwaltungsmaßnahme die Löschung des Kontos und gegebenenfalls des Abonnements sowie gegebenenfalls die Verhängung eines Zugangsverbots zum System anordnen.

ARTIKEL 6.  VERTRAULICHKEIT DER DATEN

(1) Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verwendet;

(2) Mit der Registrierung und Aktivierung eines Kontos erklärt sich der Benutzer ausdrücklich und unmissverständlich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in der Datenbank des Systems gespeichert werden.

(3) Der Öffentliche Dienst für die Verwaltung öffentlicher und privater Bereiche Hermannstadt (Sibiu) verarbeitet personenbezogene Daten während des Bestehens des Kontos nur zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung, für die das Konto eingerichtet wurde, und nach der Deaktivierung des Kontos werden personenbezogene Daten in anonymer Form verarbeitet und nur für interne statistische Zwecke verwendet.

(4) Die von den Benutzern zur Verfügung gestellten Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, den Betrieb des Systems zu gewährleisten, den Betrieb des Systems kontinuierlich zu verbessern und die Qualität der angebotenen Dienste zu erhöhen.

(5) Der Öffentliche Dienst für die Verwaltung öffentlicher und privater Bereiche Hermannstadt (Sibiu) gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter, außer in den folgenden Fällen:

  1. mit Zustimmung des Benutzers;
  1. ob es notwendig ist, Informationen für den Betrieb des automatisierten Selbstbedienungs-Fahrradverleihsystems SIBIU BikeCity bereitzustellen;
  1. Personenbezogene Daten können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder in gutem Glauben an Behörden oder Institutionen übermittelt werden, wenn:

in einer Rechtsvorschrift festgelegt ist;

schützt die Rechte der Stadtverwaltung von Hermannstadt (Sibiu);

die individuelle Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit schützt;

andere Ausnahmesituationen

  1. Wenn die Aktivitäten des Benutzers gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder Anweisungen für die Nutzung des Systems verstoßen;

ARTIKEL 7. ANWENDUNG UND DURCHSETZUNG DER ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des automatisierten Selbstbedienungs-Fahrradverleihsystems SIBIU BikeCity gelten für jede Nutzung und sind auf der Webseite und der App verfügbar.

(2) Der Benutzer verpflichtet sich, die Bedingungen des Systems zur Kenntnis zu nehmen und sie vor der ersten Nutzung des Systems durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens zu akzeptieren. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die bloße Nutzung des Systems die vollständige und uneingeschränkte Annahme aller Bestimmungen voraussetzt.

(3) Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, wobei diese Änderungen für Nutzungen gelten, die nach diesen Änderungen vorgenommen werden. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Benutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, wenn er das System benutzt.

(4) Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

ARTIKEL 8.  VERSTÖSSE

(1) Die folgenden Handlungen stellen eine Übertretung dar und werden mit einer Geldstrafe von 200 Lei bis 300 Lei für Einzelpersonen bestraft, wenn sie nicht unter solchen Bedingungen begangen wurden, dass sie nach dem Strafrecht als Straftaten gelten:

  1. a) Nichtrückgabe des gemieteten Fahrrads an der Abstellstation bis Mitternacht am Tag der Vermietung;
  1. b) das Versäumnis des Benutzers, Schäden am Fahrrad während der Benutzung zu melden;
  1. c) die Verwendung des gemieteten Fahrrads für andere als die in dieser Regelung vorgesehenen Zwecke;
  1. d) Beschädigung oder Zerstörung von Fahrradteilen, Abstell-, Verleih- und Reparaturstationen.

(2) Zusätzlich zu der in dieser Regelung festgelegten Hauptsanktion für Verstöße kann die ergänzende Sanktion für Verstöße in Form der Löschung des Kontos und/oder gegebenenfalls des Abonnements verhängt werden.

(3) Nach der Verhängung der Hauptübertretungsstrafe wird im Übertretungsbericht auch die Verpflichtung des Zuwiderhandelnden zur Zahlung des festgelegten Schadensersatzes in der festgesetzten Höhe festgestellt.

(4) Die in dieser Regelung festgelegten Zuwiderhandlungssanktionen werden in Form von Protokollen über die Feststellung und Anwendung der Zuwiderhandlungssanktion festgelegt und können auf die Zuwiderhandelnden, natürliche Personen, angewendet werden.

(5) Die Feststellung und Bestrafung von Zuwiderhandlungen erfolgt durch Beauftragte des Bürgermeisters der Gemeinde Hermannstadt (Sibiu).

(6) Der Bericht über den Verstoß muss die obligatorischen Informationen enthalten, die in O.G. Nr. 2 / 2001 mit späteren Änderungen und Ergänzungen vorgesehen sind.

(7) Diese Regelung wird durch die Bestimmungen der Verordnung Nr. 2 / 2001 über die rechtliche Regelung von Zuwiderhandlungen, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, ergänzt.